Mechanisches Recycling von Polyamiden in Mehrschichtfolien
BASF begrüßt die Neueinstufung der Recyclingfähigkeit von coextrudierten Polyethylen /Polyamid-Folienstrukturen
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine Neueinstufung der Recyclingfähigkeit von Polyamiden im Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemäß § 21 Abs. 3 VerpackG vorgenommen: Seit dem 1. September sind coextrudierte Polyethylen (PE)/Polyamid (PA)-Folienstrukturen als mechanisch recycelbar anerkannt.
Institut cyclos-HTP GmbH hat für coextrudierte Mehrschichtfolien auf Basis Polyethylen (PE) / Polyamid 6 (PA6, Ultramid® B) sowie Polyamid 6/6.6 (PA6/6.6, Ultramid® C) die Recyclingverträglichkeit für den PE-Folienstrom nachgewiesen und zertifiziert . Untersucht wurde dies für PA-Anteile von bis zu 30 Prozent in den Originalverpackungen unter praxisrelevanten Bedingungen.
Die mit diesen Arbeiten im Zusammenhang stehenden Untersuchungsdetails und -ergebnisse wurden in einer aktualisierten Veröffentlichung zusammengefasst, um detaillierte Antworten auf vielfältige Fragestellungen zu dieser Problematik bereitzuhalten.
Wir begrüßen die Entscheidung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Es war an der Zeit, die Kategorisierung von Polyamid 6 und auch der verwandten PA6/6.6 Co-Polyamide zu korrigieren und auf eine solide aktualisierte Basis zu stellen.
Der „Folie-zu-Folie-Ansatz“ für gemischte PE/PA-Abfälle ist eine tatsächliche Recyclingoption und umfasst auch die Herstellung „neuer“ Einschichtfolien: